Per Definition sind institutionelle Anleger solche, dessen Kapitalanlagen so hoch sind oder so häufig vorkommen, dass dafür ein in kaufmännischer Weise eingerichteter professioneller Geschäftsbetrieb notwendig ist. Die Abgrenzung erfolgt hier zum Privatanleger, der sein Kapital selbst verwaltet und investiert. Darüber hinaus sind institutionelle Anleger juristische Personen und keine Verbraucher. Diese organisieren sich meist über sogenannte Kapitalsammelstellen. Es ist ein Sammelbegriff für Institutionen, bei denen im erheblichen Umfang (meist mindestens im zweistelligen Millionenbereich) Einlagen erfolgen bzw. deren Geschäftstätigkeit damit verbunden ist, mit dem eingeworbenen Kapital vorwiegend auf dem Geld- und Kapitalmarkt aufzutreten.
Kapitalsammelstellen können eine Einlageverpflichtung zum Hintergrund haben, so z.B. bei berufsständischen Versorgungswerken und Pensionskassen, wo beispielhaft die Altersvorsorge der Zahnärzte Kölns investiert wird oder ein Geschäftsbetrieb als Hintergrund existiert, wo Kapital von z.B. einem Fond zur Anlage in deutsche Büroimmobilien gesammelt und professionell investiert werden soll.
Wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu Family Offices ist, dass es sich immer um Geld von Dritten handelt, es sich also nicht um privates Vermögen oder unternehmerisch erwirtschaftetes Kapital handelt. Eine Sonderform stellen Family Offices dar, die sich institutionalisiert haben; diese agieren am Markt nahezu wie Institutionelle, was sich aber vor allem auf die Art, den Umfang und die Losgrößen der Investitionen samt Organisationsstruktur bezieht. Beispiel wäre hier ein Single Family Office (SFO) mit 100 Mitarbeitern, dass jährlich € 5 Mrd. breit diversifiziert investiert und sogar häufig über eine Banklizenz verfügt.
Die Anlageziele der institutionellen Anleger drehen sich stets um das magische Dreieck der Vermögensverwaltung: Rendite, Sicherheit (Risiko) und Liquidität (Fungibilität). Während Family Offices und UHNWI-Privatanleger frei in ihrer Anlagestrategie und Vorgehensweise sind, werden institutionelle Anleger strikt reguliert. Dies passiert in der EU und Deutschland vor allem durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vor allem das Kapitalanlagegesetzbuch (KAB) beruhend auf den OGAW-Richtlinien der EU. Überwacht wird dies durch die BaFin.
Regulatorisch bestehen Anlagebeschränkungen, die je nach Art des Anlegers unterschiedlich ausfallen können. Investmentgesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften und Hedgefonds dürfen ihr Kapital nur nach dem Grundsatz der Risikomischung anlegen, wobei Versicherungen und Pensionskassen ihr Vermögen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen.
Unser Fokus liegt vornehmlich auf der Immobilienbranche.
Die Welt der institutionellen Investoren ist international und teilweise fließend. Es werden häufig englische und deutsche Begrifflichkeiten genutzt, die inhaltlich das selbe bedeuten können,
denen aber ganz andere juristische und steuerliche Backgrounds zur Grunde liegen können, wie bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung oder einem US-Trust.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der gängigen weltweit agierenden Institutionellen:
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